Was bedeutet „werktags“ auf Zusatzschildern?
Auf Zusatzschildern zur Straßenverkehrsordnung meint „werktags“ in der Regel Montag bis Samstag, unabhängig davon, ob an einem Samstag Geschäfte geöffnet sind. Sonn- und gesetzliche Feiertage zählen nicht dazu. Entscheidend ist: Wenn ein Verkehrszeichen nur „werktags“ gilt, musst du die Regel von Montag bis Samstag beachten, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dagegen nicht. Ob du arbeiten …