Kirchensteuerpflichtig – was diese Angabe auf Lohnabrechnungen meint
Die Angabe „kirchensteuerpflichtig“ auf der Lohnabrechnung zeigt, ob auf die gezahlte Lohnsteuer zusätzlich Kirchensteuer einbehalten wird. Steht dort „ja“ oder ein ähnlicher Hinweis, werden automatisch Kirchensteuerbeträge an die zuständige Religionsgemeinschaft abgeführt. Steht dort „nein“, wird keine Kirchensteuer vom Arbeitgeber einbehalten. Die Kennzeichnung bezieht sich immer auf deine beim Finanzamt hinterlegte Religionszugehörigkeit. Sie wirkt sich direkt …