Nachgereicht – was dieser Vermerk auf Anträgen oder Unterlagen bedeutet
Der Vermerk „nachgereicht“ bedeutet, dass eine geforderte Unterlage noch fehlt und später eingereicht werden soll oder bereits nachträglich abgegeben wurde. In der Regel ist der Antrag damit nicht vollständig bearbeitet, bis alle als „nachgereicht“ markierten Dokumente vorliegen. Prüfe deshalb immer Fristen und ob die Stelle die fehlenden Unterlagen bereits erhalten und zugeordnet hat. Typische Bedeutung …