Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander kennzeichnen bei Nacht ein manövrierunfähiges Schiff. Fehlen Seiten- und Hecklicht, macht das Fahrzeug in der Regel keine Fahrt durchs Wasser. Andere Schiffe müssen mit eingeschränkter Reaktionsfähigkeit rechnen, ausreichend Abstand halten und die Lage anhand der vollständigen Lichterführung beurteilen.
Was Rot über Rot auf einem Schiff bedeutet
Die internationalen Kollisionsverhütungsregeln bezeichnen ein solches Fahrzeug als „nicht unter Kommando“. Gemeint ist ein Schiff, das aufgrund eines außergewöhnlichen Umstands nicht so manövrieren kann, wie es die Regeln verlangen, und einem anderen Fahrzeug deshalb nicht ordnungsgemäß ausweichen kann.
Das Signal besteht nach Regel 27 der Kollisionsverhütungsregeln aus zwei roten Rundumlichtern in senkrechter Linie. Rundumlichter strahlen über den gesamten Horizont. Das unterscheidet sie von den roten und grünen Seitenlichtern, die nur festgelegte Bereiche seitlich und voraus abdecken.
Die beiden roten Lichter sagen nicht, warum das Schiff manövrierunfähig ist. Sie können beispielsweise auf einen Ausfall oder eine andere außergewöhnliche Lage hinweisen, erlauben aber keine sichere technische Diagnose. Für andere Verkehrsteilnehmer zählt vor allem die Aussage: Dieses Fahrzeug kann voraussichtlich nicht zuverlässig ausweichen.
Warum kein weißes Licht zu sehen sein kann
Ein manövrierunfähiges Schiff zeigt zusätzlich zu Rot über Rot seine Seitenlichter und sein Hecklicht, wenn es Fahrt durchs Wasser macht. Das Hecklicht ist weiß. Sind nur die beiden roten Rundumlichter sichtbar, spricht dies daher dafür, dass das Schiff keine Fahrt durchs Wasser macht.
„Keine Fahrt durchs Wasser“ ist nicht gleichbedeutend mit „liegt sicher vor Anker“. Ein Fahrzeug kann sich durch Wind oder Strömung über Grund bewegen, ohne mit eigenem Vortrieb Fahrt durchs Wasser zu machen. Ebenso lässt sich aus der Lichterkombination allein weder der genaue Kurs noch die Ursache der Manövrierunfähigkeit ableiten.
- Zwei rote Rundumlichter ohne Seiten- und Hecklicht: manövrierunfähig und ohne Fahrt durchs Wasser.
- Zwei rote Rundumlichter zusammen mit Seitenlichtern und Hecklicht: manövrierunfähig, aber mit Fahrt durchs Wasser.
- Rot, Weiß, Rot senkrecht übereinander: Fahrzeug mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit; das ist eine andere Kennzeichnung.
Verwechslung mit einem festgekommenen Schiff vermeiden
Auch ein auf Grund sitzendes Schiff führt zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander. Hinzu kommen jedoch die für ein Ankerlieger vorgesehenen weißen Rundumlichter. Die Kombination aus Rot über Rot und weißem Ankerlicht weist somit auf ein Fahrzeug auf Grund hin, nicht lediglich auf ein Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser.
Ein einzelnes rotes Licht reicht ebenfalls nicht für die Einordnung. Es könnte das Backbord-Seitenlicht eines fahrenden Schiffs sein. Für die Bedeutung „manövrierunfähig“ müssen zwei rote Rundumlichter übereinander erkennbar sein. Entfernung, Blickwinkel, Seegang und Hintergrundbeleuchtung können den Eindruck verfälschen.
So ist die Beobachtung auf dem Wasser einzuordnen
- Prüfe, ob tatsächlich zwei rote Lichter senkrecht übereinander stehen. Zwei nebeneinanderliegende rote Lichtpunkte erfüllen das Signal nicht.
- Achte auf grüne oder rote Seitenlichter und ein weißes Hecklicht. Sind sie sichtbar, macht das manövrierunfähige Schiff Fahrt durchs Wasser.
- Suche nach zusätzlichen weißen Rundumlichtern. Zusammen mit Rot über Rot können sie auf ein auf Grund sitzendes Fahrzeug hindeuten.
- Beobachte Peilung und Abstand. Eine annähernd gleichbleibende Peilung bei abnehmender Entfernung kann Kollisionsgefahr anzeigen.
- Halte sicheren Abstand, fahre mit einer der Sicht und Verkehrslage angepassten Geschwindigkeit und plane dein Manöver frühzeitig. Verlasse dich nicht darauf, dass das gekennzeichnete Schiff ausweichen kann.
Die Lichterführung muss immer als Ganzes gelesen werden. Einzelne Lichtpunkte können durch Aufbauten verdeckt, mit Hafenlichtern verwechselt oder wegen des Beobachtungswinkels zeitweise nicht sichtbar sein. Bei unklarer Lage ist die sichere Reaktion, Geschwindigkeit und Abstand so anzupassen, dass genügend Zeit für eine eindeutige Beurteilung bleibt.
Das entsprechende Zeichen am Tag
Bei Tageslicht führt ein manövrierunfähiges Schiff anstelle der Nachtlichter zwei schwarze Bälle senkrecht übereinander. Das Tagzeichen vermittelt dieselbe grundlegende Warnung: Das Fahrzeug kann nicht regelgerecht manövrieren und ist nicht als gewöhnliches Maschinen- oder Segelfahrzeug zu behandeln.
Ob nachts Rot über Rot oder tagsüber zwei schwarze Bälle zu sehen sind, die Kennzeichnung begründet keine Aussage über den Defekt und keine Erlaubnis für ein knappes Vorbeifahren. Maßgeblich bleiben Verkehrslage, Kollisionsgefahr und die für das jeweilige Gewässer geltenden Schifffahrtsregeln.
Ein fehlendes weißes Licht ist nur aus dem passenden Blickwinkel aussagekräftig
Aus voraus oder von der Seite ist das weiße Hecklicht eines fahrenden Schiffs normalerweise nicht zu sehen, weil es nur nach achtern leuchtet. Auch Seitenlichter können je nach Peilung, Abstand, Aufbauten und Seegang verdeckt bleiben. Allein die Beobachtung „kein weißes Licht“ beweist deshalb nicht, dass das manövrierunfähige Schiff keine Fahrt durchs Wasser macht.
Entscheidend ist die Lichterführung über eine ausreichende Beobachtungszeit und aus einer nachvollziehbaren Richtung. Ein weißes Topplicht gehört bei einem manövrierunfähigen Fahrzeug nicht zwingend zusätzlich zu den zwei roten Rundumlichtern. Wird von achtern ein weißes Hecklicht zusammen mit den roten Lichtern erkannt, spricht das hingegen dafür, dass das Fahrzeug Fahrt durchs Wasser macht.