Nur mit Termin – was diese Behördenmeldung bedeutet
Die Meldung „Nur mit Termin“ bedeutet in Ämtern und Behörden, dass du ohne vorherige Terminvereinbarung nicht persönlich vorsprechen kannst. Spontane Besuche am Schalter oder in der Sprechstunde sind dann in der Regel nicht möglich, selbst wenn du bereits vor Ort bist. Prüfe zuerst, ob in der Meldung steht, wie und wo du den Termin vereinbaren …