Kündigung vorgemerkt – was diese Anzeige in Verträgen heißt
Die Anzeige „Kündigung vorgemerkt“ bedeutet in der Regel, dass eine Vertragskündigung im System erfasst, aber noch nicht vollständig wirksam umgesetzt ist. Meist liegt eine ausgesprochene oder eingegangene Kündigung vor, die noch innerhalb von Fristen, Bearbeitungsschritten oder Widerrufsmöglichkeiten steckt. Wichtig ist jetzt zu prüfen, wer gekündigt hat, zu welchem Datum und ob die Vormerkung noch geändert …