Ein schwarzer Kegel mit nach unten gerichteter Spitze kennzeichnet am Tag ein Segelfahrzeug, das gleichzeitig durch seine Maschine angetrieben wird. Obwohl Segel gesetzt sein können, gilt es für die Ausweichregeln nicht als reines Segelfahrzeug, sondern als Maschinenfahrzeug. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen daher nicht davon ausgehen, dass das Boot die besonderen Ausweichrechte eines ausschließlich unter Segeln fahrenden Fahrzeugs besitzt.
Wann der schwarze Kegel gesetzt werden muss
Maßgeblich ist nicht, ob der Motor lediglich läuft, sondern ob er das Segelfahrzeug tatsächlich antreibt. Sobald der Maschinenantrieb zum Vortrieb beiträgt, wird der schwarze Kegel mit der Spitze nach unten tagsüber gut sichtbar im vorderen Bereich geführt.
Typische Situationen sind eine Fahrt unter gesetzten Segeln mit zusätzlicher Motorunterstützung, das Motoren bei schwachem Wind oder ein Hafenmanöver, bei dem die Segel noch stehen. Die Motorleistung muss dabei nicht den gesamten Vortrieb liefern. Es genügt, dass die Maschine das Fahrzeug zusätzlich voranbewegt.
- Segel gesetzt und Motor treibt mit: Kegel führen.
- Segel gesetzt, Maschine läuft nur zum Laden und ist nicht in den Antriebsstrang eingekuppelt: Für die Kennzeichnung ist kein maschineller Vortrieb gegeben.
- Fahrt ausschließlich unter Motor: Das Fahrzeug ist ebenfalls ein Maschinenfahrzeug; gesetzte Segel sind für diese Einordnung nicht erforderlich.
- Fahrt ausschließlich unter Segeln: Der einzelne schwarze Kegel mit Spitze nach unten gehört nicht zu diesem Betriebszustand.
Welche rechtliche Bedeutung das Tageszeichen hat
Das Zeichen teilt anderen Fahrzeugführern den tatsächlichen Antriebszustand mit. Ein Fahrzeug ist im Sinne der Kollisionsverhütungsregeln nur dann ein Segelfahrzeug, wenn es unter Segel fährt und eine vorhandene Antriebsmaschine nicht benutzt wird. Unterstützt die Maschine den Vortrieb, greifen die Regeln für Maschinenfahrzeuge.
Das ist besonders bei Begegnungen mit anderen Sportbooten relevant. Wer von außen gesetzte Segel erkennt, könnte sonst fälschlich annehmen, das betreffende Boot müsse wie ein reines Segelfahrzeug behandelt werden. Der nach unten zeigende Kegel verhindert diese Fehlinterpretation.
Das Zeichen verleiht weder Vorrang noch eine pauschale Berechtigung, Kurs und Geschwindigkeit beizubehalten. Die tatsächliche Ausweichpflicht ergibt sich aus der Begegnungssituation, den beteiligten Fahrzeugarten und dem geltenden Fahrgebiet. Unabhängig davon müssen alle Beteiligten aufmerksam beobachten und rechtzeitig handeln.
Ausrichtung und Erkennbarkeit richtig beurteilen
Die Spitze des einzelnen Kegels zeigt eindeutig nach unten. Er wird im vorderen Bereich dort angebracht, wo er möglichst gut gesehen werden kann. Ein schlecht erkennbarer, von Segeln verdeckter oder versehentlich umgedrehter Signalkörper erfüllt seinen Zweck nicht zuverlässig.
Der Kegel ist ein Tagessichtzeichen. Bei Dunkelheit wird der Antriebszustand über die vorgeschriebene Lichterführung angezeigt. Ein Segelboot, das maschinell angetrieben wird, führt dann die für sein Maschinenfahrzeug geltenden Lichter und nicht allein die Lichter eines Segelfahrzeugs.
Nicht mit anderen Kegelsignalen verwechseln
Form, Anzahl und Anordnung schwarzer Signalkörper bilden in der Schifffahrt jeweils eine Einheit. Der einzelne Kegel mit Spitze nach unten steht für die Kombination aus Segelfahrt und maschinellem Vortrieb. Mehrere Kegel, zwei mit den Spitzen zueinander angeordnete Kegel oder andere Kombinationen können völlig andere Fahrzeugzustände und Tätigkeiten anzeigen.
Auch ein kegelförmiger Gegenstand an einer Boje oder an einer festen Anlage darf nicht ohne Weiteres als dieses Tageszeichen gedeutet werden. Für die sichere Zuordnung sind der Standort am Fahrzeug, die Anzahl der Signalkörper und ihre Ausrichtung gemeinsam zu prüfen.
Fragen zu besonderen Betriebssituationen
Ist der Kegel nötig, wenn der Motor nur in Bereitschaft steht?
Eine betriebsbereite oder im Leerlauf laufende Maschine macht das Boot nicht allein zu einem maschinell angetriebenen Fahrzeug. Entscheidend ist, ob Maschinenkraft für den Vortrieb eingesetzt wird. Sobald eingekuppelt wird und der Antrieb das Boot bewegt oder unterstützt, ist der entsprechende Betriebszustand anzuzeigen.
Was gilt beim kurzen Einsatz des Motors während eines Manövers?
Auch ein kurzer maschineller Vortrieb kann die Einordnung ändern. Wird der Motor beispielsweise zum Aufstoppen, Drehen oder Unterstützen eines Hafenmanövers eingekuppelt, fährt das Segelfahrzeug in diesem Moment unter Maschinenantrieb. Welche Kennzeichnung und Lichterführung im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich zusätzlich nach Tageszeit, Fahrzeuggröße und den Regeln des jeweiligen Fahrgebiets.
Auf See und auf Binnengewässern gelten nicht immer dieselben Vorgaben
Ob der schwarze Kegel zwingend geführt werden muß, richtet sich nach dem geltenden Regelwerk des Fahrgebiets. Die internationalen Kollisionsverhütungsregeln sehen für ein Segelfahrzeug unter gleichzeitigem Maschinenantrieb vor, daß der Kegel gezeigt werden kann. Auf Binnengewässern können dagegen abweichende oder weitergehende Kennzeichnungspflichten gelten.
Vor der Fahrt solltest du deshalb die Regeln des konkreten Reviers prüfen, besonders bei Fahrten zwischen Küstengewässern, Flüssen, Kanälen und Seen. Maßgeblich bleiben außerdem mögliche örtliche Anordnungen. Der Kegel ersetzt keine vorgeschriebene Lichterführung und keine sonstigen Signale.