Runway Guard Lights sind gelb blinkende Warnlichter an einer Rollbahn-Halteposition vor einer Start- oder Landebahn. Sie machen die Besatzung darauf aufmerksam, dass sie sich unmittelbar einer aktiven oder potenziell aktiven Piste nähert. Die Lichter erteilen keine Freigabe und ersetzen weder die Haltemarkierung noch eine Anweisung der Flugverkehrskontrolle.
Die sichere erste Reaktion lautet: Position und Rollfreigabe prüfen, die zugehörige Pistenbezeichnung identifizieren und ohne eindeutige Freigabe nicht über die Halteposition rollen. Das gilt besonders bei Dunkelheit, schlechter Sicht oder einer unübersichtlichen Rollwegführung.
Wo die gelben Blinker stehen und was sie markieren
Die Leuchten befinden sich gewöhnlich an einer Pistenhalteposition auf einem Rollweg. Dort kennzeichnen Bodenmarkierungen, Beschilderung und Befeuerung gemeinsam die Grenze, vor der ein Luftfahrzeug warten muss, sofern keine passende Freigabe zum Kreuzen oder Aufrollen vorliegt.
Runway Guard Lights werden häufig beidseitig des Rollwegs als erhöhte Leuchten angeordnet. Je Seite bilden zwei gelbe Lampen ein Paar, dessen Lichter abwechselnd blinken. Diese auffällige Erscheinung wird im Flugbetrieb umgangssprachlich auch als „Wig-Wag“ bezeichnet.
Eine andere Ausführung besteht aus einer Reihe gelber, in die Rollbahn eingelassener Leuchten. Benachbarte Lampen blinken dabei abwechselnd. Beide Ausführungen haben denselben Warnzweck: Sie lenken die Aufmerksamkeit auf die bevorstehende Pistenhalteposition. Welche Bauform eingesetzt wird, hängt von der Anlage und den dafür geltenden Vorgaben ab.
Die Warnung gilt der Pistengrenze, nicht einem einzelnen Flugzeug
Gelbe Runway Guard Lights bedeuten nicht automatisch, dass gerade ein Flugzeug startet oder landet. Sie warnen vor dem Übergang vom Rollwegbereich in einen sicherheitskritischen Pistenbereich. Die Leuchten können daher auch sichtbar blinken, obwohl im selben Moment kein Verkehr auf der Piste erkennbar ist.
Ebenso wenig zeigen sie einen technischen Defekt am eigenen Luftfahrzeug an. Ihre Bedeutung ergibt sich aus ihrem Standort an der Rollbahn und aus der Verbindung mit der Pistenhalteposition. Einzelne gelbe Leuchten an anderen Stellen des Flughafens dürfen nicht allein wegen ihrer Farbe als Runway Guard Lights eingeordnet werden.
So wird die Halteposition eindeutig erkannt
Die Lichtwarnung sollte immer zusammen mit den übrigen Merkmalen gelesen werden. Für die richtige Einordnung sind vor allem diese Hinweise maßgeblich:
- Eine Haltemarkierung auf der Oberfläche trennt den Rollweg vom geschützten Pistenbereich.
- Ein rotes Pflichtzeichen mit weißer Beschriftung nennt in der Regel die betreffende Piste beziehungsweise die Lage an ihr.
- Gelbe Leuchten blinken abwechselnd seitlich oder in einer quer verlaufenden Reihe.
- Rollfreigabe, Flugplatzkarte und tatsächliche Position müssen miteinander übereinstimmen.
Passt einer dieser Punkte nicht zum erwarteten Rollweg, ist Anhalten die sichere Wahl. Die Besatzung sollte die eigene Position klären und bei kontrollierten Flugplätzen eine Bestätigung der Flugverkehrskontrolle einholen. Eine vermutete Route ist keine ausreichende Grundlage zum Überrollen einer Pistenhalteposition.
Gelbe Runway Guard Lights und rote Stop Bar nicht verwechseln
Eine Stop Bar besteht aus roten Leuchten, die quer über den Rollweg verlaufen. Ihre rote Farbe kennzeichnet eine Halteanforderung und unterscheidet sie damit deutlich von der gelben Aufmerksamkeitswarnung der Runway Guard Lights.
Der Unterschied ist für die Reaktion wesentlich:
- Gelb, abwechselnd blinkend: Eine Pistenhalteposition liegt unmittelbar voraus. Freigabe, Beschilderung und Position müssen geprüft werden.
- Rot, quer über den Rollweg: Nicht über die eingeschaltete Stop Bar rollen. Die örtlichen Betriebsverfahren und die Anweisungen der Flugverkehrskontrolle sind maßgeblich.
Auch eine Freigabe darf nicht aus dem bloßen Erlöschen oder Fehlen gelber Warnleuchten abgeleitet werden. Lichtanlage und Sprechfunk erfüllen unterschiedliche Aufgaben: Die Befeuerung macht die kritische Grenze sichtbar, während die erforderliche Roll- oder Pistenfreigabe über das dafür vorgesehene Verfahren erteilt wird.
Die richtige Reaktion in vier Entscheidungsschritten
- Gelbe Wechselblinker voraus: Geschwindigkeit so anpassen, dass vor der Halteposition sicher angehalten werden kann.
- Piste und Standort eindeutig erkannt: Prüfen, ob die empfangene Freigabe gerade diese Piste und die beabsichtigte Handlung umfasst, etwa Kreuzen oder Aufrollen.
- Freigabe fehlt oder ist zweifelhaft: Vor der Haltemarkierung bleiben und Rückfrage halten. Eine allgemeine Rollfreigabe darf nicht ohne Weiteres als Erlaubnis zum Befahren einer Piste verstanden werden.
- Anzeige, Markierung und Anweisung widersprechen sich: Nicht weiterrollen. Position melden und die Abweichung klären lassen.
Auf unkontrollierten Flugplätzen gelten die veröffentlichten örtlichen Verfahren statt einer Freigabe durch die Flugverkehrskontrolle. Maßgeblich sind dann unter anderem Flugplatzkarte, veröffentlichte Betriebsinformationen, Funkverkehr und die eigene Verkehrsbeobachtung. Die Warnfunktion der gelben Lichter bleibt unverändert: Hinter ihnen beginnt ein Bereich, der besondere Aufmerksamkeit verlangt.
Warum die Lichter auch bei guter Sicht wichtig sind
Pisteneinrollungen entstehen nicht ausschließlich bei Nebel oder Dunkelheit. Komplexe Rollwege, ähnliche Pistenbezeichnungen, Ablenkung im Cockpit und eine falsch verstandene Rollanweisung können auch bei Tageslicht zu einer Verwechslung beitragen. Das abwechselnde Blinken erzeugt einen starken visuellen Hinweis genau an der Stelle, an der die Entscheidung zum Halten oder Weiterrollen fällt.
Runway Guard Lights sind damit eine zusätzliche Sicherheitsebene, aber keine alleinige Absicherung. Ihre Aussage ist erst vollständig, wenn Standort, Markierung, Pflichtzeichen und betriebliche Freigabe gemeinsam betrachtet werden.
Häufige Fragen zu besonderen Situationen
Was ist zu tun, wenn nur eine Seite der gelben Leuchten sichtbar ist?
Gelände, Blickwinkel, ein breiter Rollweg oder eine Störung können die Wahrnehmung beeinflussen. Entscheidend bleibt, ob Markierung und Beschilderung eine Pistenhalteposition anzeigen. Bei Zweifeln vor der Grenze anhalten und die Position beziehungsweise das weitere Verfahren klären.
Blinken Runway Guard Lights dauerhaft?
Die Betriebsweise kann von der örtlichen Anlage und den Flugplatzverfahren abhängen. Aus einem zeitweise nicht sichtbaren Blinken lässt sich weder ableiten, dass die Piste unbenutzt ist, noch dass sie ohne Freigabe befahren werden darf.
Wo lässt sich die örtliche Ausführung vor dem Rollen prüfen?
Flugplatzkarten und die veröffentlichten Luftfahrtinformationen zeigen Pisten, Rollwege und Haltepositionen. Besondere Lichtsysteme oder örtliche Verfahren können in den Flugplatzangaben und betrieblichen Hinweisen beschrieben sein. Im Cockpit ist stets die für den Flug gültige, freigegebene Dokumentation zu verwenden.