Die Formulierung „Probezeit vereinbart“ im Arbeitsvertrag bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den ersten Monaten ein erleichtertes Kündigungsrecht haben. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis meist mit sehr kurzer Frist und ohne Angabe von Gründen beendet werden. Typisch ist eine Dauer von bis zu sechs Monaten.
Im Arbeitsrecht ist die Probezeit eine befristete Testphase innerhalb eines unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrags. Sie ändert nichts am regulären Arbeitsverhältnis, sondern nur an Kündigungsfristen und zum Teil an Kündigungsschutz. Ohne ausdrückliche Regelung im Vertrag gilt nicht automatisch eine Probezeit.
Was die Probezeit rechtlich bedeutet
Bei einer wirksam vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nach § 622 BGB meist mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beendet werden. Diese kurze Frist gilt für beide Seiten, sofern im Vertrag oder Tarifvertrag nichts anderes steht. Ein allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift oft erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.
Eine Probezeit kann, muss aber nicht, in der Länge von der Wartezeit im Kündigungsschutzgesetz abweichen. Häufig werden sechs Monate festgelegt, manchmal nur drei. Entscheidend ist die klare Formulierung im Vertrag, etwa „Es wird eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart“.
Typische Vertragsformulierungen
Üblich sind Textpassagen wie „Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit“ oder „Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden“. Solche Klauseln zeigen, dass in diesem Zeitraum erleichterte Kündigungsbedingungen gelten.
Steht nur „Probezeit vereinbart“, aber ohne Dauer und ohne Kündigungsfrist, sollten die gesetzlichen Vorgaben und mögliche Tarifverträge geprüft werden. In vielen Branchen regelt ein Tarifvertrag die maximale Dauer und die Fristen, die dann Vorrang vor einer allgemeinen Formulierung haben.
Was du als Arbeitnehmer zuerst prüfen solltest
Wichtig ist zunächst die Frage, wie lange die Probezeit dauern soll. Sie sollte im Vertrag in Monaten oder einem genauen Datum genannt sein. Danach ist relevant, welche Kündigungsfrist während dieser Phase gilt und ob ein Tarifvertrag Anwendung findet.
Als sinnvolle Reihenfolge bietet sich an: Zuerst im Vertrag nach der Dauer der Probezeit und der Kündigungsfrist suchen, danach prüfen, ob auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung verweist, anschließend bei Unklarheiten Rückfrage in der Personalabteilung halten und sich im Zweifel rechtlich beraten lassen.
Unterschiede bei befristeten und unbefristeten Verträgen
Bei unbefristeten Verträgen ist die Probezeit eine Anfangsphase mit verkürzter Kündigungsfrist. Das Arbeitsverhältnis läuft nach Ende der Probezeit automatisch weiter, nur mit längeren Fristen und stärkerem Kündigungsschutz.
Bei einem befristeten Vertrag kann zusätzlich eine Probezeit vereinbart sein. Auch hier gelten in der Testphase kürzere Fristen, der Vertrag endet aber trotzdem automatisch zum Befristungsende, falls er nicht verlängert wird oder eine Entfristung vereinbart wird.
Praxisbezug: Wann die Probezeit wirklich ins Gewicht fällt
Besonders relevant wird die Regelung, wenn es früh zu Konflikten, Leistungszweifeln oder einem schlechten Matching kommt. Arbeitgeber nutzen die Probezeit gelegentlich für eine schnelle Trennung, wenn sich zeigt, dass die Stelle nicht passt.
Für Beschäftigte bedeutet das: In den ersten Monaten sollte bewusst auf Pünktlichkeit, Leistung und Kommunikation geachtet werden. Wer merkt, dass der Job inhaltlich oder organisatorisch überhaupt nicht passt, kann die erleichterte Kündigung ebenfalls nutzen und mit kurzer Frist wechseln.
FAQ zur vereinbarten Probezeit im Arbeitsvertrag
Wie lange darf eine Probezeit im Arbeitsvertrag maximal dauern?
Im Normalfall beträgt die zulässige Dauer sechs Monate. Kürzere Zeiten sind jederzeit möglich, längere Vereinbarungen sind meist unwirksam und gelten dann als normale Beschäftigung mit längerer Kündigungsfrist.
Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?
Gesetzlich gilt eine Frist von zwei Wochen, wenn ausdrücklich eine Probezeit nach § 622 BGB vereinbart ist. Tarifverträge oder der Arbeitsvertrag können abweichende, meist aber ebenfalls kurze Fristen regeln.
Kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen?
Während der Anfangsphase besteht kein allgemeiner Kündigungsschutz, weshalb keine Begründung nötig ist. Kündigungen wegen verbotener Motive wie Diskriminierung oder Schwangerschaft bleiben dennoch unzulässig.
Wann gilt der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz?
Der reguläre Kündigungsschutz greift nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, unabhängig von der vereinbarten Erprobungsdauer. Zusätzlich muss der Betrieb in der Regel mehr als zehn Vollzeitkräfte beschäftigen.
Muss eine Probezeit immer im Vertrag stehen?
Ja, sie muss ausdrücklich vereinbart werden, sonst läuft das Arbeitsverhältnis ohne besondere Erprobungsphase an. Steht dazu nichts im Vertrag, gelten sofort die normalen gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfristen.
Ist eine Probezeit bei befristeten Verträgen sinnvoll?
Gerade bei kürzeren Befristungen sollte sorgfältig geprüft werden, ob eine Erprobungsphase mit verkürzter Kündigungsfrist wirklich nötig ist. Für Beschäftigte bedeutet sie in solchen Fällen häufig ein erhöhtes Risiko, weil die Stelle ohnehin zeitlich begrenzt ist.
Kann die Probezeit verlängert werden?
Eine Verlängerung über sechs Monate hinaus ist rechtlich heikel und meist unwirksam. Eine Anpassung innerhalb der Sechs-Monats-Grenze sollte schriftlich und einvernehmlich erfolgen, damit später kein Streit über die Vereinbarung entsteht.
Ändert sich in der Probezeit das Gehalt oder der Urlaubsanspruch?
Gehalt und Urlaub ergeben sich aus Vertrag, Gesetz oder Tarifvertrag und sind nicht automatisch geringer. Häufig wird aber vereinbart, dass Urlaub erst nach einigen Monaten in vollem Umfang genommen werden darf.
Darf ich während der Probezeit krank sein?
Auch in dieser Phase besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Häufen sich Ausfälle, kann der Arbeitgeber die Passung zur Stelle jedoch kritisch bewerten und sich dagegen entscheiden, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
Wie kann ich mich auf ein Feedbackgespräch in der Probezeit vorbereiten?
Hilfreich ist eine kurze Liste der übernommenen Aufgaben, erreichter Ergebnisse und offener Punkte. Mit klaren Fragen zu Erwartungen, Prioritäten und Entwicklungsmöglichkeiten lässt sich gut verhandeln, wie es nach der Probezeit weitergehen soll.
Fazit
Eine vereinbarte Probezeit verschafft beiden Seiten eine verkürzte Kündigungsfrist, verändert aber nicht das gesamte Arbeitsrecht. Wer Vertragsdauer, Kündigungsfristen und eventuelle Tarifvorgaben prüft, kann Chancen und Risiken dieser Phase besser einschätzen. Im Zweifel lohnt sich eine kurze arbeitsrechtliche Beratung, bevor eine vorschnelle Entscheidung getroffen wird.