Die Abkürzung OWiG steht für das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Auf einem Bußgeldbescheid verweist sie auf die gesetzlichen Regeln, nach denen die Behörde eine Ordnungswidrigkeit verfolgt und ahndet. Das Kürzel allein sagt weder aus, dass der Vorwurf richtig ist, noch wie schwer der Verstoß wiegt.
Welche Bedeutung hat das OWiG im Bußgeldverfahren?
Das OWiG regelt das Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten sowie mögliche Rechtsfolgen. Dazu gehören insbesondere Geldbußen. Je nach Verstoß können zusätzlich Regelungen aus anderen Gesetzen oder Verordnungen maßgeblich sein, etwa aus dem Straßenverkehrsrecht.
Auf dem Bescheid erscheint OWiG häufig zusammen mit einem Paragrafen. Dieser Verweis bezeichnet die Rechtsgrundlage für einen Verfahrensschritt, die Geldbuße oder eine Nebenfolge. Für die genaue Einordnung musst du deshalb immer die vollständige Angabe lesen: Abkürzung, Paragraf, Absatz und gegebenenfalls Nummer.
Was du auf dem Bescheid prüfen solltest
Entscheidend ist nicht das Kürzel für sich, sondern der gesamte Inhalt des Dokuments. Prüfe in dieser Reihenfolge:
- Welches Verhalten wird dir vorgeworfen?
- Wann und wo soll der Verstoß erfolgt sein?
- Welche Vorschriften und Beweismittel nennt die Behörde?
- Welche Geldbuße und möglichen Nebenfolgen sind aufgeführt?
- Wann wurde der Bescheid zugestellt und was steht in der Rechtsbehelfsbelehrung?
Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung Einspruch eingelegt werden. Maßgeblich sind die Zustellung und die Angaben im Bescheid. Ist die Frist beinahe abgelaufen oder drohen erhebliche Folgen, solltest du den Vorgang unverzüglich rechtlich prüfen lassen.
OWiG bedeutet nicht automatisch Straftat
Eine Ordnungswidrigkeit ist von einer Straftat zu unterscheiden. Sie wird üblicherweise mit einer Geldbuße und nicht mit einer Kriminalstrafe geahndet. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Bescheid folgenlos bleibt. Im Verkehrsrecht können abhängig vom festgestellten Verstoß beispielsweise Punkte oder ein Fahrverbot hinzukommen.
Auch eine Zahlungsaufforderung sollte nicht ungeprüft ignoriert werden. Reagierst du weder mit Zahlung noch mit einem fristgerechten Einspruch, kann der Bußgeldbescheid rechtskräftig und anschließend vollstreckt werden.
OWiG-Paragraf und Verstoßvorschrift sind nicht dasselbe
Ein Verweis auf das OWiG kann eine Verfahrensregel betreffen und muss nicht die Vorschrift sein, gegen die dir der konkrete Verstoß vorgeworfen wird. Die Beschreibung des Vorwurfs sowie weitere genannte Gesetze oder Verordnungen zeigen, welches Verhalten die Behörde beanstandet. Lies daher die Angaben zur Tat und die Rechtsgrundlagen getrennt: Das OWiG bildet häufig den rechtlichen Rahmen, während die eigentliche Verstoßvorschrift an anderer Stelle im Bescheid stehen kann.
Häufige Fragen zum Kürzel OWiG
Ist ein Schreiben mit OWiG immer ein Bußgeldbescheid?
Nein. Das Kürzel kann auch in Anhörungen, Verwarnungen und anderen Unterlagen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens stehen. Die Dokumentüberschrift und die Rechtsbehelfsbelehrung zeigen, um welche Verfahrensstufe es sich handelt.
Muss ich nach einem OWiG-Hinweis sofort zahlen?
Nur eine passende Zahlungsaufforderung begründet eine entsprechende Zahlungspflicht. Prüfe Absender, Dokumentart, Betrag, Zahlungsfrist und Rechtsbehelfsbelehrung, bevor du reagierst.
Was ist bei einem falschen Kennzeichen oder Namen zu tun?
Abweichende Personal-, Fahrzeug- oder Tatangaben solltest du nicht stillschweigend hinnehmen. Sichere das Schreiben, beachte die Einspruchsfrist und teile der zuständigen Behörde den Fehler nachvollziehbar mit. Bei unklarer Betroffenheit ist rechtlicher Rat sinnvoll.
Bedeutet OWiG automatisch Punkte in Flensburg?
Nein. Punkte hängen vom jeweiligen Verkehrsverstoß und dessen rechtskräftiger Ahndung ab. Das Kürzel OWiG allein enthält dazu keine Aussage.