Nachlassgericht erklärt: Wofür es nach einem Todesfall zuständig ist

Lesedauer: 6 Min
Aktualisiert: 17. März 2026 14:07

Das Nachlassgericht regelt nach einem Todesfall alle rechtlichen Fragen rund um Erbe, Testament und Nachlass. Es prüft Testamente, setzt Erben formell ein und stellt Nachlassdokumente wie Erbschein oder Testamentsvollstreckerzeugnis aus. Wer Ansprüche auf den Nachlass geltend machen will, wendet sich in der Regel an dieses Gericht.

Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Dort werden Verfügungen von Todes wegen eröffnet, Aufgebote veröffentlicht und zentrale Entscheidungen zum Nachlass getroffen. Für Streit zwischen Erben sind aber je nach Fall andere Gerichte zuständig.

Was das Nachlassgericht genau macht

Hauptaufgabe ist die amtliche Verwaltung der formellen Nachlasssachen. Es nimmt eigenhändige Testamente in Verwahrung, eröffnet hinterlegte Testamente nach dem Tod und informiert die mutmaßlichen Erben. Außerdem bescheinigt es, wer rechtlich als Erbe gilt, meist über den Erbschein.

Wenn kein Testament vorhanden ist, stellt das Gericht auf Basis der gesetzlichen Erbfolge fest, wer Erbe wird. Es trägt Erbengemeinschaften in öffentliche Register ein, etwa beim Grundbuch über Mitteilungen an das Grundbuchamt. In bestimmten Fällen bestellt es einen Nachlasspfleger, der den Nachlass sichert, wenn die Erben unbekannt oder verhindert sind.

Was nicht zum Aufgabenbereich gehört

Das Gericht verteilt keine Möbel, Wertgegenstände oder Kontoguthaben und vermittelt auch keine Einigung zwischen zerstrittenen Erben. Zivilrechtliche Erbstreitigkeiten über Pflichtteil, Ausgleichsansprüche oder die Auslegung eines Testaments gehören vor die Zivilgerichte. Steuerfragen rund um die Erbschaft klären Finanzamt und Steuerberater.

Auch organisatorische Themen wie Beerdigung, Wohnungsauflösung oder Kündigung von Verträgen liegen außerhalb der Zuständigkeit. Hier handeln in der Praxis Angehörige, Bevollmächtigte oder ein Testamentsvollstrecker, sofern benannt.

Typische Schritte nach einem Todesfall

Wer sich zuerst um die rechtlichen Dinge kümmern will, sollte systematisch vorgehen. Zunächst ist zu prüfen, ob ein handschriftliches Testament oder ein Erbvertrag auffindbar ist, etwa in der Wohnung, in Unterlagen oder beim Notar. Danach erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem örtlich zuständigen Nachlassgericht.

In der Regel läuft der Ablauf so ab:

  • Todesfall beim Standesamt melden und Sterbeurkunde beantragen.
  • Mögliche Testamente suchen und ungeöffnet beim Nachlassgericht abgeben.
  • Auf die Testamentseröffnung warten und das gerichtliche Protokoll abholen oder zusenden lassen.
  • Falls notwendig, Erbschein beantragen, insbesondere für Bankgeschäfte oder Grundbuchänderungen.
  • Bei Unklarheiten rechtlichen Rat einholen, zum Beispiel bei einem Fachanwalt für Erbrecht.

Praxisbeispiele aus der Nachlasspraxis

Praxisbeispiel 1: Eine verwitwete Person hinterlässt ein handschriftliches Testament in der Wohnung. Die Kinder finden das Dokument, öffnen es nicht eigenständig und geben es beim zuständigen Amtsgericht ab. Das Nachlassgericht eröffnet das Testament, informiert alle benannten Erben und fertigt ein Protokoll, das später für Bank- und Grundbuchangelegenheiten genutzt wird.

Praxisbeispiel 2: Eine Person ohne Testament verstirbt. Die Geschwister melden sich beim Amtsgericht am letzten Wohnort, legen die Sterbeurkunde vor und beantragen einen Erbschein. Das Gericht prüft die gesetzliche Erbfolge, nimmt eidesstattliche Versicherungen entgegen und stellt den Erbschein aus, mit dem die Erben über Konten und Immobilien verfügen können.

Praxisbeispiel 3: Eine alleinstehende Person mit größerem Vermögen verstirbt, Erben sind nicht bekannt. Das Nachlassgericht setzt einen Nachlasspfleger ein, der die Wohnung sichert, Verträge prüft und potenzielle Erben ermittelt. Erst wenn dies geklärt ist, erfolgt die weitere Abwicklung.

Wann schnelles Handeln wichtig ist

Besonders zeitkritisch sind Fristen für die Ausschlagung der Erbschaft, in der Regel sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall und der Erbenstellung. Diese Erklärung erfolgt ebenfalls vor dem Nachlassgericht oder einem Notar. Wer sich wegen Schulden im Nachlass unsicher ist, sollte diese Frist genau beachten.

Auch Pflichtteilsansprüche und Sicherungsmaßnahmen für wertvolle Gegenstände sollten nicht zu lange aufgeschoben werden. Das Nachlassgericht kann zwar nicht alle Konflikte lösen, schafft aber den formellen Rahmen, damit Erben und Pflichtteilsberechtigte ihre Rechte durchsetzen können.

Häufige Fragen zum Nachlassgericht

Welches Nachlassgericht ist nach einem Todesfall zuständig?

Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Wohnsitz der verstorbenen Person. Dort werden Erbschein, Testamentseröffnung und weitere Nachlasssachen geführt.

Wie erfährt das Nachlassgericht vom Todesfall?

Das Standesamt meldet Sterbefälle automatisch an das zuständige Gericht, sobald die Sterbeurkunde ausgestellt wurde. Zusätzlich informieren häufig Bestatter oder Angehörige, wenn erbrechtliche Anträge vorbereitet werden sollen.

Wie reiche ich ein Testament beim Nachlassgericht ein?

Eigenhändige Testamente müssen im Original unverzüglich beim örtlich zuständigen Amtsgericht abgegeben oder hingeschickt werden. Das Gericht nimmt das Schriftstück in amtliche Verwahrung, eröffnet es und benachrichtigt die Erben schriftlich.

Was kostet das Verfahren beim Nachlassgericht ungefähr?

Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Für den Erbschein, die Verwahrung eines Testaments und Abschriften fallen jeweils eigene Gebühren an, die das Gericht per Kostenrechnung mitteilt.

Wie lange dauert es, bis ein Erbschein ausgestellt wird?

Je nach Auslastung des Gerichts und Komplexität des Falls dauert die Erteilung meist einige Wochen bis mehrere Monate. Verzögerungen treten vor allem dann auf, wenn Unterlagen fehlen, Erben im Ausland leben oder Streit über die Erbfolge besteht.

Kann ich mit dem Nachlassgericht telefonisch alles klären?

Telefonisch erhalten Sie in der Regel nur Auskünfte zum Verfahrensstand und zu erforderlichen Formularen. Rechtsberatung, inhaltliche Gestaltung eines Testaments oder eine Empfehlung zur Erbaufteilung dürfen dort nicht gegeben werden.

Brauche ich für das Nachlassgericht zwingend eine Anwältin oder einen Anwalt?

In einfachen Fällen können Erben viele Schritte selbst erledigen und Anträge direkt beim Gericht stellen. Bei unklarer Erbfolge, Streit in der Familie, Pflichtteilsansprüchen oder internationalem Bezug ist anwaltliche Unterstützung jedoch sehr ratsam.

Was mache ich, wenn kein Testament existiert?

Ohne letztwillige Verfügung gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Nachlassgericht stellt dann auf Antrag einen Erbschein aus, der die gesetzlichen Erben ausweist.

Wie gehe ich vor, wenn ich das Erbe ausschlagen möchte?

Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklärt werden, im Ausland meist innerhalb von sechs Monaten. Die Erklärung erfolgt persönlich beim Gericht oder über eine notarielle Urkunde.

Wie prüft das Nachlassgericht, ob ein Testament wirksam ist?

Das Gericht kontrolliert insbesondere Form, Datum, Unterschrift und Testierfähigkeit anhand der Unterlagen. Bei Anhaltspunkten für Fälschung, Zwang oder Geschäftsunfähigkeit können weitere Ermittlungen oder Gutachten veranlasst werden.

Kann das Nachlassgericht bei Streitigkeiten unter Erben vermitteln?

Das Gericht entscheidet nur über formale Fragen des Nachlasses und führt die Verfahren, es moderiert jedoch keinen Familienkonflikt. Für eine einvernehmliche Lösung kommen außergerichtliche Mediation, notarielle Vereinbarungen oder anwaltliche Verhandlungen in Betracht.

Was gilt, wenn Immobilien im Nachlass sind?

Für die Umschreibung im Grundbuch verlangt das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsvermerk des Gerichts. Die Nachlassabteilung liefert dafür die notwendigen Beschlüsse und beglaubigten Abschriften.

Fazit

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts ist Dreh- und Angelpunkt für Erbschein, Testamentseröffnung und viele formale Schritte nach einem Todesfall. Wer Zuständigkeit, Fristen und Abläufe kennt, trifft schneller belastbare Entscheidungen und vermeidet teure Fehler. Bei komplexen Vermögen oder Konflikten ergänzt professionelle Beratung die Arbeit des Gerichts sinnvoll.

Checkliste
  • Todesfall beim Standesamt melden und Sterbeurkunde beantragen.
  • Mögliche Testamente suchen und ungeöffnet beim Nachlassgericht abgeben.
  • Auf die Testamentseröffnung warten und das gerichtliche Protokoll abholen oder zusenden lassen.
  • Falls notwendig, Erbschein beantragen, insbesondere für Bankgeschäfte oder Grundbuchänderungen.
  • Bei Unklarheiten rechtlichen Rat einholen, zum Beispiel bei einem Fachanwalt für Erbrecht.

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1 Gedanke zu „Nachlassgericht erklärt: Wofür es nach einem Todesfall zuständig ist“

  1. Eine Runde Praxis-Erfahrungen wäre hier spannend:
    Wenn du einen Sonderfall hattest, poste ihn gern – genau solche Fälle sind meistens besonders interessant.

    Welche Kleinigkeit hat dir überraschend viel Ärger oder Unsicherheit erspart?
    Was hat dir mehr gebracht: bessere Vorbereitung oder ein anderer Blick auf die Details?
    Wenn du einen guten Hinweis entdeckt hast, der anderen Zeit spart: Schreib ihn gern dazu.

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