Wann ein Parkplatz nur mit Ausweis genutzt werden darf
Ein Parkplatz darf nur mit Ausweis genutzt werden, wenn ein Zusatzschild oder eine Markierung die Stellfläche eindeutig für eine bestimmte Personengruppe oder Berechtigte reserviert. Wer dort ohne passenden Ausweis parkt, riskiert ein Verwarn- oder Bußgeld und im Ernstfall das Abschleppen. Typische Fälle sind Behindertenparkplätze, Bewohnerparkplätze, Kunden- und Mitarbeiterparkplätze mit Parkausweis oder reservierte Flächen vor Behörden …