Neben EXW und FCA gehört der benannte Lieferort, neben DDP der benannte Bestimmungsort. Eine brauchbare Klausel nennt nicht nur eine Stadt, sondern möglichst auch Betrieb, Anschrift sowie Rampe, Tor, Lager oder Terminal. Die vollständige Schreibweise endet mit der vereinbarten Regelfassung, beispielsweise FCA Musterstraße 10, Versandrampe 3, Köln, Incoterms 2020.
Die Ortsangabe ist kein unverbindlicher Zusatz. Sie bestimmt zusammen mit dem jeweiligen Kürzel, an welchem Punkt die Lieferung erfolgt, die Gefahr übergeht und bestimmte Kosten dem Käufer oder Verkäufer zugeordnet werden. Ein ungenauer Ort kann deshalb zu Streit über Verladung, Vorlauf, Terminalkosten oder Transportschäden führen.
Welcher Ort gehört zu welchem Kürzel?
- EXW – Ex Works: Benannter Lieferort, häufig das Werk, Lager oder eine andere Betriebsstätte des Verkäufers.
- FCA – Free Carrier: Benannter Lieferort, an dem der Verkäufer die Ware dem Käufer, dessen Frachtführer oder einer anderen benannten Person übergibt.
- DDP – Delivered Duty Paid: Benannter Bestimmungsort, bis zu dem der Verkäufer Transport, Gefahr und die nach der Klausel zugeordneten Pflichten übernimmt.
Die Grundform lautet jeweils Kürzel + eindeutig bezeichneter Ort + vereinbarte Incoterms-Fassung. Der Ort muss zum tatsächlichen Übergabepunkt passen. Die bloße Angabe eines Landes, einer Großstadt oder eines weitläufigen Hafens reicht häufig nicht aus, wenn dort mehrere Lager, Zufahrten oder Terminals bestehen.
EXW: Abholstelle beim Verkäufer möglichst genau benennen
Bei EXW stellt der Verkäufer die Ware am benannten Ort zur Verfügung. Das kann etwa sein eigenes Werk oder Lager sein. Die Ware ist dort abholbereit, ohne dass EXW den Verkäufer automatisch zur Verladung auf das Abholfahrzeug verpflichtet.
Eine sinnvolle Angabe wäre beispielsweise:
EXW Beispiel GmbH, Musterstraße 10, Lager 2, Tor 4, 50667 Köln, Incoterms 2020
Nur EXW Köln lässt offen, auf welchem Gelände und an welcher Stelle die Abholung stattfinden soll. Gerade bei großen Werken sollte zusätzlich das Tor, die Halle oder die Warenausgabe bezeichnet werden.
EXW kann bei grenzüberschreitenden Lieferungen unpraktisch sein, wenn der Käufer die Ausfuhrformalitäten im Land des Verkäufers nicht ohne Weiteres erledigen kann. Soll der Verkäufer die Ware verladen und zur Ausfuhr abfertigen, passt häufig FCA am Verkäuferstandort besser. Welche Klausel gewählt wird, hängt jedoch vom tatsächlichen Ablauf und nicht allein vom gewünschten Kürzel ab.
FCA: Der Übergabeort entscheidet über die Verladung
FCA verlangt besondere Genauigkeit, weil die Übergabe entweder auf dem Gelände des Verkäufers oder an einem anderen benannten Ort stattfinden kann. Diese Varianten unterscheiden sich beim Übergabevorgang.
FCA am Betrieb des Verkäufers
Ist das Werk oder Lager des Verkäufers benannt, liefert der Verkäufer, indem er die Ware auf das vom Käufer organisierte Transportmittel lädt. Eine passende Klausel kann lauten:
FCA Beispiel GmbH, Musterstraße 10, Versandrampe 3, 50667 Köln, Incoterms 2020
Die Rampe als genauer Punkt verhindert Unklarheiten darüber, ob bereits eine interne Bereitstellung auf dem Gelände als Übergabe gelten soll.
FCA an einem anderen Ort
Wird etwa ein Frachtterminal benannt, bringt der Verkäufer die Ware dorthin. Nach der FCA-Systematik erfolgt die Lieferung dort grundsätzlich, wenn die Ware auf dem Transportmittel des Verkäufers den vereinbarten Punkt erreicht, zur Entladung bereitsteht und dem benannten Frachtführer oder der benannten Person zur Verfügung steht. Der Verkäufer muss sie an diesem anderen Ort nicht automatisch entladen.
Die Klausel sollte deshalb Terminal, Betreiber, Anschrift und nach Möglichkeit den Übergabebereich nennen:
FCA Beispiel-Terminal, Musterhafen 5, Halle B, 20457 Hamburg, Incoterms 2020
Formulierungen wie FCA Hafen Hamburg sind riskant, weil ein Hafen zahlreiche Terminals und Übergabestellen umfassen kann.
DDP: Zieladresse statt Ausgangslager eintragen
Bei DDP gehört der Bestimmungsort hinter das Kürzel. Der Verkäufer trägt die vereinbarten Kosten und Gefahren bis zu diesem Punkt und übernimmt nach der DDP-Regel auch die Ausfuhr- und Einfuhrabfertigung einschließlich der zugeordneten Abgaben. Die Ware wird am Ziel auf dem ankommenden Transportmittel entladebereit zur Verfügung gestellt; eine Entladung durch den Verkäufer ist nicht allein durch DDP vorgeschrieben.
Eine eindeutige Angabe wäre:
DDP Käufer AG, Zielstraße 20, Warenannahme Tor 2, 80331 München, Incoterms 2020
Wird lediglich DDP München vereinbart, bleibt offen, ob das Stadtgebiet, ein Umschlaglager oder die Warenannahme des Käufers gemeint ist. Auch zusätzliche Kosten für eine Weiterfahrt innerhalb des Zielgebiets lassen sich dann schwerer zuordnen.
Vor einer grenzüberschreitenden DDP-Vereinbarung muss der Verkäufer prüfen, ob er im Einfuhrland die Zollabfertigung und gegebenenfalls steuerliche Pflichten rechtlich und organisatorisch erfüllen kann. Ist das nicht möglich, sollte nicht allein durch eine Vertragsformulierung der Eindruck entstehen, DDP sei ausführbar.
Die passende Schreibweise in drei Prüfschritten
- Tatsächlichen Übergabepunkt bestimmen: Kläre zuerst, wo die Ware nach dem geplanten Ablauf bereitgestellt oder übergeben wird. Werk, Rampe, Terminal und Empfängeradresse sind nicht austauschbar.
- Kürzel mit dem Ablauf abgleichen: Bei EXW erfolgt die Bereitstellung typischerweise am Verkäuferstandort, FCA kann dort oder an einem anderen Übergabeort eingesetzt werden, und DDP führt bis zum Bestimmungsort beim Käufer oder einem anderen vereinbarten Ziel.
- Ort und Regelfassung ausschreiben: Ergänze Firma oder Betreiber, Straße, Hausnummer, Ort, Land sowie bei Bedarf Tor, Halle oder Terminal. Nenne außerdem die vereinbarte Fassung, etwa Incoterms 2020.
Weichen Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung und Transportauftrag voneinander ab, sollte die Ortsangabe vor dem Versand vereinheitlicht werden. Entscheidend ist die vertraglich vereinbarte Klausel; ein später verkürzt gedrucktes Kürzel auf einem Dokument sollte keine andere Übergabestelle nahelegen.
Was EXW, FCA und DDP nicht regeln
Incoterms ordnen vor allem Lieferung, Gefahr, Kosten, Transportaufgaben sowie Ausfuhr- und Einfuhrpflichten zwischen Verkäufer und Käufer zu. Sie bestimmen nicht automatisch den Eigentumsübergang, den Kaufpreis, die Zahlungsfrist, Gewährleistungsrechte oder die Folgen eines Vertragsbruchs. Diese Punkte benötigen eigene Vertragsregelungen.
Für die Prüfung der Klausel sind die von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten ICC-Incoterms-Regeln in der ausdrücklich vereinbarten Fassung maßgeblich. Bei EXW und FCA wird ein benannter Lieferort eingesetzt, bei DDP ein benannter Bestimmungsort. Je genauer dieser Punkt bezeichnet ist, desto klarer lassen sich Übergabe, Gefahr und Kosten im tatsächlichen Versandablauf zuordnen.