Referenzzahl 17,5, 25 oder 37,5 – wie stark ein Fernscheinwerfer zur Gesamtsumme beiträgt

Lesedauer: 5 Min
Aktualisiert: 10. September 2026 02:00
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde ganz oder teilweise mithilfe generativer KI erstellt. Das Titelbild stammt entweder aus eigener KI-gestützter Erstellung oder aus einer lizenzierten Bildquelle.

Die Referenzzahl auf einem Fernscheinwerfer wird bei der zulässigen Gesamtsumme vollständig angerechnet. Ein Scheinwerfer mit 17,5 steuert daher 17,5 Punkte bei, ein Modell mit 25 entsprechend 25 Punkte und eines mit 37,5 genau 37,5 Punkte. Maßgeblich sind alle Fernlichtfunktionen, die gleichzeitig eingeschaltet sein können; ihre Referenzzahlen dürfen zusammen grundsätzlich nicht über 100 liegen.

Bei zwei gleichen Fernscheinwerfern verdoppelt sich der Beitrag: Ein Paar mit 17,5 ergibt 35, ein Paar mit 25 ergibt 50 und ein Paar mit 37,5 bereits 75. Vor der Montage zusätzlicher Fernscheinwerfer solltest du deshalb zuerst die Kennzeichnungen der vorhandenen und der geplanten Leuchten addieren.

Was die Referenzzahl auf dem Fernscheinwerfer aussagt

Die Referenzzahl ist eine genehmigungsrelevante Kennzeichnung für die Stärke der Fernlichtfunktion. Sie erscheint üblicherweise im Bereich der Prüf- und Funktionskennzeichnungen auf dem Scheinwerferglas oder dem Gehäuse. Je höher die Zahl ausfällt, desto höher ist die bei der Typgenehmigung eingeordnete maximale Lichtstärke des Fernlichts.

Die Zahl ist keine Wattangabe und nennt auch nicht unmittelbar die Reichweite des Lichtkegels. Zwei Fernscheinwerfer mit derselben Referenzzahl können sich bei Lichtverteilung, Ausleuchtung in der Breite und subjektiv wahrgenommener Reichweite unterscheiden. Für die Addition am Fahrzeug zählt dennoch der auf der jeweiligen genehmigten Fernlichtfunktion angegebene Referenzwert.

So werden 17,5, 25 und 37,5 angerechnet

Die Rechnung erfolgt pro Scheinwerfer, nicht pro Paar oder Leuchtentyp. Bei einer symmetrischen Montage mit zwei gleichen Leuchten entstehen folgende Beiträge:

  • Ein Fernscheinwerfer mit 17,5: Beitrag 17,5; zwei Stück: Summe 35.
  • Ein Fernscheinwerfer mit 25: Beitrag 25; zwei Stück: Summe 50.
  • Ein Fernscheinwerfer mit 37,5: Beitrag 37,5; zwei Stück: Summe 75.

Damit beansprucht ein Paar mit dem Wert 37,5 drei Viertel der maximalen Referenzzahlsumme. Ein Paar mit 25 nutzt die Hälfte, während zwei Leuchten mit jeweils 17,5 zusammen 35 Punkte belegen.

Für ein Fahrzeug mit mehreren Fernlichtfunktionen lautet die Rechnung:

Gesamtsumme = Referenzzahl Leuchte 1 + Referenzzahl Leuchte 2 + Referenzzahl Leuchte 3 und so weiter

Entscheidend ist nicht, wie viele Scheinwerfer montiert sind, sondern welche davon gleichzeitig leuchten können. Eine vorhandene Fernlichtfunktion verschwindet deshalb nicht aus der Rechnung, nur weil zusätzliche Scheinwerfer angebaut werden.

Welche Kombinationen unter der Grenze bleiben

Bei zwei serienmäßigen Fernlichtfunktionen mit jeweils 25 liegt die Ausgangssumme bei 50. Zwei Zusatzscheinwerfer mit ebenfalls jeweils 25 erhöhen sie auf genau 100. Diese Kombination schöpft die rechnerische Obergrenze vollständig aus.

Besitzt das Fahrzeug dagegen zwei Fernlichtfunktionen mit jeweils 37,5, beträgt die vorhandene Summe bereits 75. Es bleiben nur 25 Punkte übrig. Ein zusätzliches Paar dürfte rechnerisch daher höchstens zweimal 12,5 beitragen. Zwei weitere Leuchten mit jeweils 17,5 würden die Gesamtsumme auf 110 erhöhen und damit die Grenze überschreiten.

Eine weitere mögliche Zusammenstellung sind zwei Leuchten mit jeweils 17,5 und zwei Leuchten mit jeweils 25:

17,5 + 17,5 + 25 + 25 = 85

Die Summe bleibt in diesem Beispiel unter 100. Das allein bestätigt jedoch noch nicht, dass Einbau, Schaltung und Anordnung zulässig sind. Auch die Genehmigung der Leuchten, ihre zugelassenen Funktionen sowie die Einbauvorgaben müssen zum Fahrzeug und zur Montage passen.

Welche Zahlen du tatsächlich mitzählen musst

Erfasst werden die Referenzzahlen der Fernlichtfunktionen, die sich gleichzeitig einschalten lassen. Bei einem Zusatzscheinwerfer ist deshalb nicht allein seine Befestigung entscheidend, sondern auch die elektrische Schaltung.

Anleitung
1Identifiziere an jedem gleichzeitig nutzbaren Scheinwerfer die genehmigte Fernlichtfunktion.
2Notiere die dazugehörige Referenzzahl einzeln für jede Leuchte.
3Addiere die Werte für den Schaltzustand, in dem die meisten Fernlichtfunktionen gemeinsam aktiv sind.
4Liegt das Ergebnis über 100 oder lässt sich eine Kennzeichnung nicht eindeutig zuordnen, darf die Montage nicht allein anhand einer überschlägigen Rechnung bewertet werden.

  • Leuchtet der Zusatzscheinwerfer gemeinsam mit dem vorhandenen Fernlicht, werden beide Werte addiert.
  • Kann eine Fernlichtgruppe technisch nur alternativ zu einer anderen betrieben werden, ist für die Beurteilung der jeweils mögliche Schaltzustand maßgeblich.
  • Enthält eine Leuchte mehrere Lichtfunktionen, darf nicht irgendeine Zahl auf dem Gehäuse übernommen werden. Die Kennzeichnung muss der Fernlichtfunktion eindeutig zugeordnet sein.
  • Bei adaptiven oder elektronisch gesteuerten Lichtsystemen reicht eine einfache Sichtprüfung der Verkabelung möglicherweise nicht aus. Hier sind die genehmigte Systemausführung und die Herstellerunterlagen entscheidend.

Eine bloße Annahme wie „vier Scheinwerfer sind erlaubt“ ist daher ungeeignet. Vier Leuchten mit jeweils 25 ergeben genau 100, vier Leuchten mit jeweils 37,5 dagegen 150. Anzahl und Referenzzahl müssen immer zusammen betrachtet werden.

Die Kennzeichnung richtig ablesen

Suche zunächst nach der Genehmigungskennzeichnung auf der Streuscheibe oder dem Scheinwerfergehäuse. Die Referenzzahl steht im Zusammenhang mit der Fernlichtkennzeichnung und kann als ganze Zahl oder mit Dezimalstelle erscheinen. Eine Zahl an anderer Stelle kann eine Bauteil-, Form- oder Produktionsangabe sein und darf nicht automatisch als Lichtwert behandelt werden.

  1. Identifiziere an jedem gleichzeitig nutzbaren Scheinwerfer die genehmigte Fernlichtfunktion.
  2. Notiere die dazugehörige Referenzzahl einzeln für jede Leuchte.
  3. Addiere die Werte für den Schaltzustand, in dem die meisten Fernlichtfunktionen gemeinsam aktiv sind.
  4. Liegt das Ergebnis über 100 oder lässt sich eine Kennzeichnung nicht eindeutig zuordnen, darf die Montage nicht allein anhand einer überschlägigen Rechnung bewertet werden.

Bei älteren, schlecht lesbaren oder ungewöhnlich gekennzeichneten Scheinwerfern sollten die Typbezeichnung und die Genehmigungsunterlagen herangezogen werden. Eine Fachwerkstatt oder Prüfstelle kann außerdem klären, ob die gewählte Schaltung und Anbauposition den für das Fahrzeug geltenden Vorgaben entsprechen.

Warum eine niedrige Zahl nicht automatisch schlechtes Fernlicht bedeutet

Die Referenzzahl beschreibt nicht sämtliche Eigenschaften eines Fernscheinwerfers. Ein niedrigerer Wert lässt mehr Spielraum für zusätzliche gleichzeitig betriebene Leuchten, sagt aber für sich genommen wenig über eine gleichmäßige Fahrbahnausleuchtung aus. Ein höherer Wert beansprucht einen größeren Teil der zulässigen Summe, ohne automatisch in jeder Fahrsituation die bessere Sicht zu liefern.

Für die Auswahl eines Zusatzscheinwerfers sind deshalb zwei Ebenen zu trennen: Die Referenzzahl entscheidet über den rechnerischen Beitrag zur Gesamtsumme, während Lichtverteilung, vorgesehener Einsatzzweck, genehmigte Bauart und korrekte Einstellung die praktische Wirkung bestimmen. Wer bereits zwei Fernlichtfunktionen mit jeweils 37,5 am Fahrzeug hat, muss bei zusätzlichen Leuchten deutlich zurückhaltender planen als bei einer vorhandenen Summe von 35 oder 50.

Die sichere Entscheidung beginnt somit mit einer vollständigen Bestandsaufnahme. Erst wenn jede gleichzeitig aktive Fernlichtfunktion samt zugehöriger Referenzzahl erfasst ist, lässt sich der verbleibende Spielraum bis 100 zuverlässig berechnen.

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