Die GS1-Anwendungskennziffer AI (8018) kennzeichnet eine Global Service Relation Number für den Empfänger einer Dienstleistung, kurz GSRN. Im Gesundheitswesen kann sie eine Person innerhalb einer festgelegten Leistungsbeziehung identifizieren. Sie ist 18-stellig, enthält am Ende eine Prüfziffer und darf nicht mit einer allgemeinen Patienten-, Versicherungs- oder Behandlungsfallnummer gleichgesetzt werden.
Welche Aussage AI (8018) im Gesundheitswesen hat
AI steht in diesem Zusammenhang für Application Identifier, auf Deutsch Anwendungskennziffer. Die Ziffern 8018 teilen einem auslesenden System mit, welche Art von Information unmittelbar folgt: eine GSRN für den Dienstleistungsempfänger.
Eine solche Nummer bezeichnet nicht automatisch die Person in sämtlichen medizinischen und administrativen Zusammenhängen. Sie identifiziert den Empfänger vielmehr innerhalb einer bestimmten Dienstleistungsbeziehung. Welche Beziehung gemeint ist und in welchen Abläufen die Kennung verwendet werden darf, ergibt sich aus dem jeweiligen Anwendungskonzept des Gesundheitswesens.
Damit unterscheidet sich AI (8018) von Kennungen für Produkte, logistische Einheiten oder einzelne Behandlungsvorgänge. Auch eine vorhandene Patienten- oder Mitgliedsnummer wird nicht allein durch das Voranstellen von 8018 zu einer gültigen GSRN.
So setzt sich das codierte Datenelement zusammen
Das vollständige Datenelement besteht aus der vierstelligen Anwendungskennziffer 8018 und der danach folgenden 18-stelligen GSRN. Die GSRN selbst wird aus einer 17-stelligen Bezugsnummer und einer abschließenden Prüfziffer gebildet.
- 8018: Kennzeichnet die Bedeutung des folgenden Feldes.
- Erste 17 Stellen der GSRN: Enthalten die von der zuständigen Organisation auf Grundlage ihres GS1-Unternehmenspräfixes vergebene Nummer.
- Letzte Stelle: Ist die GS1-Prüfziffer und dient der Erkennung typischer Erfassungsfehler.
In einer Klarschriftzeile kann das Feld beispielsweise in der Form (8018)123456789012345675 erscheinen. Diese Zahlenfolge ist nur ein rechnerisch stimmiges Anschauungsbeispiel und keine vergebene Identität.
Die Klammern machen die Anwendungskennziffer für Menschen leichter lesbar. Sie sind normalerweise keine Nutzdaten des maschinenlesbaren GS1-Symbols. Der Scanner beziehungsweise Decoder erkennt den Feldtyp aus den codierten Zeichen.
Die Prüfziffer der GSRN berechnen
Zur Prüfung werden die ersten 17 Ziffern von rechts nach links abwechselnd mit 3 und 1 multipliziert. Die Produkte werden addiert. Die Prüfziffer ergänzt diese Summe auf das nächste durch zehn teilbare Ergebnis.
- Beginne bei der rechten Ziffer der 17-stelligen Bezugsnummer mit dem Faktor 3.
- Verwende für die nächste Stelle links den Faktor 1 und setze den Wechsel bis zur ersten Stelle fort.
- Addiere alle Produkte.
- Ziehe die letzte Ziffer der Summe von 10 ab. Ergibt sich dabei 10, lautet die Prüfziffer 0.
Bei der Beispielbasis 12345678901234567 ergibt die gewichtete Summe 155. Bis zum nächsten Zehnerwert 160 fehlen 5, sodass die vollständige Beispiel-GSRN 123456789012345675 lautet.
Eine richtige Prüfziffer bestätigt lediglich, dass die Nummer rechnerisch plausibel ist. Sie beweist weder die Zuteilung der GSRN noch die Identität oder Berechtigung der damit verbundenen Person.
Codierung in einem GS1-Datenträger
AI (8018) hat eine feste Datenlänge: Nach der Anwendungskennziffer müssen genau 18 numerische Stellen folgen. Aufgrund dieser festen Länge kann ein Decoder das Ende des Feldes bestimmen, ohne unmittelbar danach ein Trennzeichen für ein variables Feld zu benötigen.
Die Kennung kann innerhalb eines dafür vorgesehenen GS1-Datenträgers verarbeitet werden, etwa in einem GS1-128- oder GS1-DataMatrix-Anwendungskontext. Welcher Datenträger im einzelnen Gesundheitsprozess zulässig ist, richtet sich nach der dort geltenden GS1-Anwendungsspezifikation und den Vorgaben der beteiligten Organisationen. Die bloße Darstellung einer Zahlenfolge in einem beliebigen QR-Code macht daraus keinen normgerecht verarbeiteten GS1-Datensatz.
Für die technische Prüfung ist folgende Reihenfolge sinnvoll:
- Feststellen, ob der Scanner den Datenträger im GS1-Modus verarbeitet.
- Prüfen, ob der Decoder die Anwendungskennziffer als 8018 ausgibt.
- Nachzählen, ob anschließend genau 18 Ziffern vorhanden sind.
- Die letzte Stelle mit dem GS1-Modulo-10-Verfahren prüfen.
- Im empfangenden System kontrollieren, ob AI (8018) dem Feld für den Dienstleistungsempfänger zugeordnet wird.
Wird nur eine unstrukturierte 22-stellige Zahlenfolge angezeigt, kann die Scanner- oder Softwareschnittstelle die Nutzdaten ohne Klammern ausgegeben haben. Für die Auswertung müssen die ersten vier Stellen dann als Anwendungskennziffer und die folgenden 18 Stellen als GSRN interpretiert werden. Diese Aufteilung ist nur zulässig, wenn der Datenträger und der Übertragungsweg tatsächlich dem GS1-System entsprechen.
Was AI (8018) ausdrücklich nicht bestätigt
Die Kennzeichnung sagt zunächst nur aus, welche Art von Identifikationsnummer codiert wurde. Sie bestätigt keine medizinische Diagnose, keinen Versicherungsstatus, keine Einwilligung und keinen Anspruch auf eine Leistung. Ebenso enthält die GSRN für sich genommen keine unmittelbar lesbaren Angaben wie Name, Geburtsdatum oder Anschrift.
Personenbezogene Informationen können jedoch in einem angeschlossenen System mit der GSRN verknüpft sein. Im Gesundheitswesen sind Zugriffsrechte, Zweckbindung und sichere Verarbeitung daher getrennt von der technischen Codierung zu beurteilen. Eine Nummer sollte nicht neu vergeben, umgedeutet oder zwischen Einrichtungen übernommen werden, ohne das zugehörige Vergabe- und Anwendungskonzept zu prüfen.
Abgrenzung zu AI (8017)
Die ähnliche Anwendungskennziffer AI (8017) bezeichnet eine GSRN für den Dienstleistungsanbieter. AI (8018) steht dagegen für den Empfänger der Dienstleistung. Diese Rollen dürfen beim Import nicht vertauscht werden, auch wenn beide Felder aus einer 18-stelligen GSRN bestehen.
Im Gesundheitswesen kann auf einer Seite beispielsweise eine leistungserbringende Stelle und auf der anderen Seite der zugehörige Leistungsempfänger stehen. Welche Organisation oder Person eine dieser Rollen einnimmt, hängt vom festgelegten Prozess ab. Die Anwendungskennziffer benennt die Rolle des Identifikationsobjekts, nicht dessen medizinische oder rechtliche Eigenschaften.
Entscheidende Prüfung bei einer unbekannten 8018-Kennung
Zeigt ein Etikett, Dokument oder Scannerergebnis die Kennziffer 8018, prüfst du zuerst die Länge und Prüfziffer der folgenden GSRN. Sind diese formal richtig, muss anschließend geklärt werden, welche Organisation die Nummer vergeben hat und für welche Dienstleistungsbeziehung sie bestimmt ist. Maßgeblich sind dabei die GS1-Dokumentation zur GSRN sowie das Anwendungskonzept der zuständigen Gesundheitseinrichtung oder Systemstelle.
Fehlen 18 Ziffern, stimmt die Prüfziffer nicht oder ordnet die Software das Feld einer Patienten- beziehungsweise Produktnummer zu, liegt wahrscheinlich ein Codierungs-, Übertragungs- oder Zuordnungsfehler vor. Eine eigenmächtige Korrektur einzelner Stellen ist nicht sinnvoll: Die Kennung sollte mit den Vergabedaten des verantwortlichen Systems abgeglichen und gegebenenfalls neu erzeugt werden.