Der GS1-Anwendungsidentifikator AI (8005) kennzeichnet einen Preis pro Maßeinheit. Das zugehörige Datenfeld enthält sechs Ziffern: Die ersten fünf bilden den Preiswert, die sechste bestimmt die Zahl der Dezimalstellen. Welche Maßeinheit und welche Währung gelten, lässt sich aus AI (8005) allein jedoch nicht vollständig ablesen.
Was hinter AI (8005) gespeichert wird
AI steht im GS1-System für Application Identifier, auf Deutsch Anwendungsidentifikator. Die Ziffernfolge 8005 teilt einer Scanner- oder Warenwirtschaftssoftware mit, dass die folgenden Daten als Preis je maßgeblicher Einheit zu interpretieren sind.
Das Feld ist für Waren vorgesehen, deren Preis anhand einer Menge berechnet wird. Das kann beispielsweise eine Gewichts-, Längen-, Flächen- oder Volumeneinheit sein. AI (8005) bezeichnet dabei den Einheitspreis und nicht automatisch den für die gesamte Packung zu zahlenden Endpreis.
Die Klammern um 8005 dienen in der menschenlesbaren Darstellung dazu, den Anwendungsidentifikator vom Nutzdatenfeld zu unterscheiden. Sie gehören normalerweise nicht als eigene Zeichen zu den codierten Barcode-Daten.
Die sechs Preisziffern richtig auswerten
Nach AI (8005) folgt ein numerisches Feld mit fester Länge von sechs Stellen. Die Aufteilung lautet:
- Ziffern 1 bis 5: Preiszahl ohne sichtbares Dezimaltrennzeichen
- Ziffer 6: Anzahl der Dezimalstellen
Zur Berechnung wird der fünfstellige Preiswert durch 10 hoch der letzten Ziffer geteilt. Das lässt sich so ausdrücken:
Preis pro Maßeinheit = fünfstelliger Zahlenwert ÷ (10 hoch Dezimalstellenziffer)
Ein neutrales Lesebeispiel ist die Datenfolge 012342. Die ersten fünf Stellen ergeben 01234 beziehungsweise 1234. Die letzte Ziffer 2 verlangt zwei Dezimalstellen. Daraus folgt:
1234 ÷ (10 hoch 2) = 1234 ÷ 100 = 12,34
Im Barcode ist damit ein Wert von 12,34 Währungseinheiten pro maßgeblicher Maßeinheit hinterlegt. Das Beispiel legt weder eine bestimmte Währung noch Kilogramm, Liter oder eine andere Einheit fest.
Warum 12,34 allein noch keine vollständige Preisangabe ist
AI (8005) übermittelt den Zahlenwert und seine Dezimalstellung, aber keinen frei lesbaren Einheitentext wie „pro kg“. Auch ein ISO-Währungscode ist nicht Bestandteil dieses sechsstelligen Feldes. Für die vollständige Interpretation benötigt das verarbeitende System zusätzlichen Kontext.
- Die zugehörige Artikelidentifikation muss feststehen.
- Die für den Artikel definierte Maßeinheit muss bekannt sein.
- Die geltende Währung muss aus dem vorgesehenen Markt- oder Systemkontext hervorgehen.
- Weitere GS1-Datenelemente können die gemessene Menge angeben, ersetzen aber nicht die korrekte Artikelkonfiguration.
Wird nur die Zeichenfolge hinter 8005 aus einem Barcode übernommen, ist beispielsweise die Aussage „12,34 pro Kilogramm“ nicht abgesichert. Verlässlich ist zunächst lediglich „12,34 pro hinterlegter Maßeinheit“.
Einheitspreis, gemessene Menge und Endpreis trennen
Bei variablen Mengen sind drei Werte auseinanderzuhalten. Der Einheitspreis nennt den Preis für eine definierte Bezugsmenge. Die gemessene Menge beschreibt den tatsächlichen Inhalt oder Umfang. Der Endpreis ergibt sich aus beiden Größen, sofern Einheit und Bezugsbasis zueinander passen.
Ein Rechenszenario verdeutlicht die Trennung: Angenommen, AI (8005) ergibt 12,34 Euro pro Kilogramm und die Ware wiegt 0,750 Kilogramm. Dann lautet die Rechnung:
12,34 Euro pro Kilogramm × 0,750 Kilogramm = 9,255 Euro
Wie der Betrag auf eine zahlbare Währungseinheit gerundet wird, richtet sich nach dem eingesetzten Kassen- und Abrechnungssystem. Die Beispielrechnung erklärt nur das Verhältnis zwischen Einheitspreis, Menge und rechnerischem Gesamtbetrag. Sie ist keine Aussage über einen realen Produktpreis.
AI (8005) auf einer Verpackung sicher prüfen
- Suche in der menschenlesbaren Barcode-Zeile nach der Kennung (8005).
- Lies unmittelbar danach genau sechs Ziffern als zugehöriges Datenfeld.
- Trenne die letzte Ziffer als Dezimalstellenangabe ab.
- Teile den Wert der ersten fünf Ziffern durch 10 hoch dieser letzten Ziffer.
- Ordne Währung und Maßeinheit erst zu, wenn Artikelstammdaten, Etikett oder Systembeschreibung sie bestätigen.
Weicht die sichtbare Folge von diesem Aufbau ab, sollte nicht durch bloßes Verschieben des Kommas geraten werden. Möglicherweise wurde der Barcode unvollständig übertragen, der Datenstrom falsch getrennt oder ein anderer GS1-Anwendungsidentifikator gelesen. Für die technische Kontrolle sind die GS1-Spezifikationen zum Datenfeld „Price per unit of measure“ sowie die Konfiguration des verwendeten Scanner- oder Warenwirtschaftssystems die passenden Prüfpunkte.
Was die Kennung nicht belegt
Das Vorhandensein von AI (8005) sagt nicht aus, ob eine sichtbare Preisangabe auf der Verpackung rechtlich vollständig ist. Ebenso wenig garantiert die Kennung, dass Artikelstammdaten, Maßeinheit und Währung im jeweiligen Kassensystem richtig eingerichtet wurden. Sie beschreibt in erster Linie die Bedeutung und Struktur des nachfolgenden GS1-Datenfeldes.
Für die praktische Auswertung gilt damit eine klare Grenze: Der sechsstellige Inhalt liefert den numerischen Preis pro Einheit. Eine vollständige Aussage wie „12,34 Euro je Kilogramm“ ist erst möglich, wenn auch Euro und Kilogramm aus dem zugehörigen Produkt- und Marktkontext bestätigt sind.
Abgrenzung zu Zahlungsbeträgen und weiteren Preisfeldern
AI (8005) ist nicht für den an der Kasse zu zahlenden Betrag einer einzelnen variabel gewichteten Packung bestimmt. Dafür kennt das GS1-System andere Anwendungsidentifikatoren, insbesondere die Gruppen 392n und 393n für den zahlbaren Betrag bei variablen Mengeneinheiten. Die Kennung 393n enthält zusätzlich einen Währungscode.
Die Unterscheidung ist bei der Auswertung wichtig: Ein Wert aus AI (8005) muss mit der passenden Menge multipliziert werden, um einen rechnerischen Gesamtbetrag zu erhalten. Ein Betrag aus einem dafür vorgesehenen Zahlungsdatenfeld ist dagegen bereits der Betrag für die konkret ausgezeichnete Ware.
Wo das Datenfeld im Barcode endet
AI (8005) hat zusammen mit seinem Datenfeld eine feste Gesamtlänge: Auf die vier Ziffern der Kennung folgen stets genau sechs Preisziffern. Ein Scanner kann deshalb erkennen, wo dieses Element endet, auch wenn unmittelbar danach ein weiterer Anwendungsidentifikator codiert ist. Ein Feldtrenner ist nach diesem festen Datenfeld nicht erforderlich.
Bei einer ausgelesenen Rohdatenfolge dürfen die sechs Ziffern nach 8005 daher nicht versehentlich dem folgenden Datenelement zugeschlagen werden. Endet die Folge nicht nach sechs Stellen oder erscheint anschließend keine plausibel getrennte weitere Kennung, liegt häufig ein Übertragungs- oder Darstellungsproblem der Barcode-Daten vor.