Eine Wiederholungsprüfung ist eine erneute Prüfungschance, wenn eine Klausur, mündliche Prüfung oder Hausarbeit im ersten Versuch nicht bestanden wurde oder als nicht angetreten gilt. Sie ist meist streng geregelt und an Fristen, Versuchsanzahl und Anmeldewege gebunden. Wer die Regeln missachtet, riskiert den endgültigen Verlust des Prüfungsanspruchs im Studiengang.
Bedeutung im Hochschulrecht
Im Hochschulkontext bezeichnet der Begriff eine zweite oder dritte Prüfungsgelegenheit für dieselbe Prüfungsleistung. Grundlage sind die Prüfungsordnung des Studiengangs und die jeweiligen Satzungen der Hochschule. Entscheidend sind vor allem: Wie viele Versuche erlaubt sind, in welchem Zeitraum die Wiederholung stattfinden muss und welche Folgen ein erneutes Nichtbestehen hat.
Viele Prüfungsordnungen erlauben zwei oder drei Versuche pro Modulprüfung. Teilweise ist eine Wiederholungsprüfung verpflichtend im nächsten Prüfungszeitraum anzutreten. Bleibt man ohne anerkannten Grund fern, wird der Versuch meist als „nicht bestanden“ gewertet.
Typische Varianten der Wiederholungsprüfung
Hochschulen unterscheiden häufig zwischen mehreren Formen der Wiederholung:
- Erstversuch nicht bestanden: Die Wiederholungsprüfung ist regulär der zweite Versuch mit denselben oder sehr ähnlichen Inhalten.
- Wiederholungsprüfung nicht bestanden: Der dritte Versuch ist oft die letzte Chance im Modul und kann als mündliche Einzelprüfung ausgestaltet sein.
- Freiversuch-Regelungen: In manchen Studiengängen zählt ein früh geschriebener Versuch nicht als Fehlversuch und darf wiederholt werden, um die Note zu verbessern.
- Verbesserungsversuch: Teilweise sind Wiederholungsprüfungen auch zur Notenverbesserung nach bestandenem Erstversuch zugelassen, was klar in der Prüfungsordnung stehen muss.
Was Studierende zuerst klären sollten
Vor einer erneuten Anmeldung sollten Studierende immer in der eigenen Prüfungsordnung und im Prüfungsamt nachsehen. Wichtig sind dabei vier Punkte: zugelassene Anzahl der Versuche, Fristen für die Wiederaufnahme, Form der Prüfung (schriftlich, mündlich, Portfolio) und Konsequenzen eines erneuten Nichtbestehens. Bei Krankheit müssen Atteste fristgerecht eingereicht werden, sonst geht der Prüfungsversuch in der Regel verloren.
Eine sinnvolle Vorgehensweise ist: Zuerst die Prüfungsordnung lesen, danach das Prüfungsamt oder die Studienberatung bei Unklarheiten ansprechen, anschließend mit der Lehrperson Lernschwerpunkte klären und erst dann zur Wiederholungsprüfung anmelden.
Typische Praxisfälle
Praxisbeispiel 1: Eine Studentin besteht die Statistik-Klausur nicht und erhält im Campus-Portal automatisch eine Einladung zur Wiederholungsprüfung im nächsten Prüfungszeitraum. Sie muss die Frist zur Online-Anmeldung einhalten, sonst verfällt der zweite Versuch.
Praxisbeispiel 2: Ein Studierender versäumt den Prüfungstermin wegen Krankheit und legt das ärztliche Attest rechtzeitig beim Prüfungsamt vor. Der Versuch gilt als nicht angetreten, und er kann zum nächsten Termin antreten, ohne einen Prüfungsversuch zu verlieren.
Praxisbeispiel 3: In einem zulassungsbeschränkten Studiengang sieht die Ordnung drei Versuche pro Modul vor. Scheitert eine Person am dritten Anlauf in der Wiederholungsprüfung, verliert sie meist endgültig den Prüfungsanspruch im Studiengang und muss in einen anderen Studiengang wechseln oder die Hochschule verlassen.
Wichtige Abgrenzungen und Missverständnisse
Der Begriff wird häufig mit Nachprüfung oder Nachtermin verwechselt. Ein Nachtermin kann nur ein zeitlich verschobener Erstversuch sein, während eine Wiederholungsprüfung sich immer auf einen bereits gewerteten oder versäumten Versuch bezieht. Nicht jede Hochschule erlaubt Wiederholungen zur reinen Notenverbesserung; häufig sind Wiederholungsprüfungen nur bei Nichtbestehen vorgesehen.
Außerdem gilt: Reglungen können sich zwischen Bachelor und Master unterscheiden. Daher reicht es nicht, allgemeine Aussagen von Mitstudierenden zu übernehmen. Verbindlich ist ausschließlich die jeweils gültige Prüfungsordnung des eigenen Studiengangs.
Häufige Fragen zur Wiederholungsprüfung an der Hochschule
Wie oft darf ich eine Wiederholungsprüfung an der Hochschule schreiben?
Die zulässige Anzahl an Wiederholungen steht in der Prüfungsordnung deines Studiengangs. Häufig sind zwei oder drei Versuche vorgesehen, teilweise gibt es zusätzlich eine mündliche Ergänzungsprüfung oder einen letzten Freiversuch.
Was bedeutet endgültig nicht bestandene Wiederholungsprüfung?
Endgültig nicht bestanden heißt, dass alle vorgesehenen Versuche ausgeschöpft sind und die Modulprüfung nicht mehr wiederholt werden darf. In vielen Fällen endet damit der Prüfungsanspruch im Studiengang und ein Fachwechsel oder Hochschulwechsel wird nötig.
Kann ich gegen das Ergebnis einer Wiederholungsprüfung vorgehen?
Du kannst innerhalb der in der Prüfungsordnung genannten Frist Widerspruch einlegen oder einen Überdenkungsantrag stellen. Dabei solltest du sachlich darlegen, welche Bewertungsfehler, Verfahrensfehler oder formalen Mängel du siehst und dir idealerweise rechtlich beraten lassen.
Gilt eine Wiederholungsprüfung an einer anderen Hochschule weiter?
Viele Hochschulen fragen im Rahmen der Immatrikulation nach früheren endgültig nicht bestandenen Prüfungen. Ob ein Verlust des Prüfungsanspruchs übernommen wird, entscheidet die aufnehmende Hochschule nach ihrem Recht, häufig werden entsprechende Bescheinigungen angefordert.
Muss ich bei einer Wiederholungsprüfung mit einer strengeren Bewertung rechnen?
Prüfende sind an die gleichen Bewertungsmaßstäbe gebunden wie im Erstversuch. Maßstab sind die Lernziele des Moduls und nicht die Anzahl deiner Versuche, weshalb Bewertungsrichtlinien und Punkteschlüssel gleich bleiben müssen.
Kann eine Wiederholungsprüfung als mündliche Prüfung stattfinden, obwohl der Erstversuch schriftlich war?
Manche Prüfungsordnungen sehen vor, dass letzte Versuche oder Verbesserungsversuche mündlich abgenommen werden. Ob das zulässig ist, ergibt sich aus der Prüfungsform, der Modulbeschreibung und gegebenenfalls Beschlüssen des Prüfungsausschusses.
Darf die Hochschule den Termin für die Wiederholungsprüfung verschieben?
Terminänderungen sind möglich, müssen aber rechtzeitig bekannt gegeben und organisatorisch begründet sein. Eine sehr kurzfristige Verlegung, die deine Vorbereitung erheblich beeinträchtigt, kann im Einzelfall einen Verstoß gegen das Gebot fairer Prüfungsbedingungen darstellen.
Was passiert, wenn ich bei der Wiederholungsprüfung krank bin?
Bei Krankheit musst du dich unverzüglich abmelden und in der Regel ein ärztliches Attest innerhalb der genannten Frist einreichen. Wird die Erkrankung anerkannt, gilt die Prüfung meist als nicht angetreten und der Versuch wird nicht gezählt.
Zählt ein Täuschungsversuch in der Wiederholungsprüfung als zusätzlicher Fehlversuch?
Ein anerkannter Täuschungsversuch führt in vielen Prüfungsordnungen dazu, dass die Prüfung als endgültig nicht bestanden gilt oder ein zusätzlicher Fehlversuch eingetragen wird. Außerdem können weitere Maßnahmen wie ein Verweis oder die zeitweise Exmatrikulation folgen.
Kann ich eine bestandene Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung nochmals ablegen?
Notenverbesserungsversuche sind eine Sonderregelung, die ausdrücklich in der Prüfungsordnung stehen muss. Falls es solche Regelungen gibt, gelten häufig Einschränkungen zu Anzahl, Fristen und der Anrechnung der besseren oder letzten Note.
Wie belege ich gegenüber einer neuen Hochschule frühere Wiederholungsprüfungen?
Dazu dienen Leistungsübersichten, Bescheinigungen des Prüfungsamtes und gegebenenfalls Bescheide über den Verlust des Prüfungsanspruchs. Neue Hochschulen verlangen diese Unterlagen, um prüfungsrechtlich sauber entscheiden zu können, ob eine Einschreibung möglich ist.
Welche Rolle spielt der Prüfungsausschuss bei Wiederholungsprüfungen?
Der Prüfungsausschuss überwacht die Einhaltung der Prüfungsordnung, entscheidet über Sonderfälle und kann in Zweifelsfragen Auskunft geben. Er behandelt Anträge zu Fristverlängerungen, Rücktritten aus wichtigem Grund und Anerkennungen von externen Prüfungsleistungen.
Fazit
Ob eine Wiederholungsprüfung im Studium gelingt, hängt stark davon ab, wie gut du die formalen Regeln und Spielräume deiner Prüfungsordnung kennst. Nutze frühzeitig Beratung durch Prüfungsamt, Fachstudienberatung oder rechtliche Stellen und sichere dir alle Entscheidungen schriftlich. So reduzierst du Prüfungsrisiken und kannst deine Vorbereitung klar strukturieren. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann Wiederholungsversuche gezielt und mit realistischen Chancen planen.
Kurzer Diskussionsstarter dazu:
Oft ist nicht nur das „Wie“, sondern auch das „Wann“ oder „Womit“ entscheidend.
Was hat dir mehr gebracht: bessere Vorbereitung oder ein anderer Blick auf die Details?
Wenn du schon fertig bist: Würdest du es wieder so machen oder heute anders entscheiden?
Kurzes Feedback hier drunter wäre super: Was war bei dir klar – und wo musstest du genauer hinschauen?
Oft ist nicht nur das „Wie“, sondern auch das „Wann“ oder „Womit“ entscheidend.