Was mit „Sondereigentum“ in Aushang oder Teilungserklärung gemeint ist
Der Begriff Sondereigentum bezeichnet in Aushängen im Haus oder in der Teilungserklärung den rechtlich zugeordneten Privatbereich einer einzelnen Wohnung oder Einheit, nicht die gemeinschaftlichen Flächen. Typisch umfasst dies die jeweilige Wohnung mit ihren Innenräumen und oft auch bestimmte Nebenräume wie Kellerabteile oder Stellplätze, je nach Teilungserklärung. Wer Sondereigentum hat, darf dort grundsätzlich selbst entscheiden, muss …