Was „Fristwahrend eingereicht“ in Briefen oder Bescheiden heißt
Die Formulierung „fristwahrend eingereicht“ bedeutet, dass ein Schreiben rechtzeitig vor Ablauf einer gesetzlichen oder behördlichen Frist bei der zuständigen Stelle eingegangen ist. Inhaltliche Fehler oder fehlende Anlagen ändern daran im ersten Schritt nichts: Entscheidend ist, dass der fristgebundene Vorgang überhaupt termingerecht gestartet wurde. Wer diese Wendung in einem Bescheid, Schreiben vom Gericht, vom Amt oder …