Gehörschutz vorgeschrieben – wann das Schild verbindlich ist
Das Schild „Gehörschutz tragen“ bedeutet: In diesem Bereich ist persönlicher Gehörschutz Pflicht, kein freiwilliger Hinweis. Beschäftigte, Besucher und Fremdfirmen müssen dort einen geeigneten Gehörschutz benutzen, sobald sie den gekennzeichneten Bereich betreten. Verbindlich ist das Schild überall dort, wo der Arbeitgeber nach Arbeitsschutzrecht ein Gehörschutzgebot anordnet, meist ab einem Lärmpegel von 85 dB(A) und höher. Das …