Vom Umtausch ausgeschlossen – wann ein Schild das wirklich darf
Der Hinweis „Vom Umtausch ausgeschlossen“ ist nur in engen Grenzen wirksam. Ein Schild im Laden kann deine gesetzlichen Rechte, zum Beispiel bei mangelhafter Ware, nicht ausschalten, sondern nur freiwillige Kulanz beim Umtausch einschränken. Wichtig ist die Unterscheidung: Reklamation bei einem Defekt ist rechtlich etwas anderes als ein Wunsch nach Rückgabe, obwohl die Ware in Ordnung …